Anbietung von Unterlagen öffentlicher Stellen an die Archive
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Anbietung von Unterlagen öffentlicher Stellen an die Archive: Rechtslagen, Probleme, Lösungswege.
Veröffentlichungen der Archivschule Marburg Nr. 50
Beiträge zu einem Workshop an der Archivschule Marburg, 27. Oktober 2008 - Herrn Dr. Herbert Günther zum 65. Geburtstag.
Vorwort
Die im Folgenden abgedruckten Beiträge waren bis auf meinen Beitrag über das Archivrecht als Unterrichts- und Prüfungsgegenstand Referate auf dem Fortbildungsworkshop „Anbietung von Unterlagen öffentlicher Stellen an die Archive: Rechtslagen, Probleme, Lösungswege“ am 27. November 2008 in der Archivschule Marburg. Wie in meinem Beitrag über die Gesetzgebung auf dem Gebiet der elektronischen Aktenbearbeitung näher ausgeführt, knüpfte der Fortbildungsworkshop an das 13. Archivwissenschaftliche Kolloquium der Archivschule Marburg „Zwischen analog und digital – Schriftgutverwaltung als Herausforderung für Archive“ am 10. und 11. Juni 2008 an. Dort wurden die Anforderungen an ein gut koordiniertes Verhältnis zwischen öffentlichen und privatwirtschaftlichen Verwaltungsträgern und Archiven in Ansehung der Unterlagen und ihrer Organisation von einer allgemeinen und grundsätzlichen Seite her behandelt. Der Workshop ging danach auf konkrete Sachbereiche der Überlieferung ein, die sich gerade in einer gesetzgeberischen Reformentwicklung befinden oder besondere Fragen hinsichtlich ihrer Anbietung, Bewertung und Übernahme in die Archive aufwerfen. Beleuchtet wurden die jeweiligen Rechtslagen, die Archivierungsprobleme und die Lösungswege, die angestrebt oder bereits beschritten werden, bei den Krankenunterlagen auch die Benutzung.
Referenten des Workshops waren in der Reihenfolge der nun zum Druck gelangten Beiträge: Archivdirektor Prof. Dr. Rainer Polley, Archivschule Marburg, Archivdirektor Dr. Jürgen Treffeisen, Landesarchiv Baden-Württemberg – Generallandesarchiv Karlsruhe, Archivrätin Dr. Jessica von Seggern, Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Udo Schäfer, Direktor des vorgenannten Staatsarchivs und Vorsitzender der Arbeitsgruppe „Archive und Recht“ der Deutschen Archivreferentenkonferenz, Archivoberrat Dr. Johann Zilien, Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden und Archivleiterin Prof. Dr. Christina Vanja, Archiv des Landeswohlfahrtverbands Hessen in Kassel.
Der Workshop fand zu Ehren von Herrn Ministerialdirigent in der Hessischen Staatskanzlei Dr. Herbert Günther statt, der am 1. Januar 2008 65 Jahre alt geworden war. Herr Günther war vom Sommersemester 1975 bis Ende September 2010, also 35 Jahre lang, Lehrbeauftragter für „Archivrecht im Rahmen des Allgemeinen Verwaltungsrechts“ an der Archivschule Marburg – Institut für Archivwissenschaft im Rahmen der Ausbildung für den höheren Archivdienst. Er hat vom 14. bis zum 44. Wissenschaftlichen Lehrgang folglich 30 Lehrgänge unterrichtet. Etwa 15 Jahre lang war im Rahmen der Archivarischen Staatsprüfung auch Prüfer für die mündlichen, dann schriftlichen Examensleistungen. Die Unterrichtstätigkeit an der Archivschule Marburg begleitete ihn in der Karriere seiner Hauptämter als Richter am Landgericht Marburg, als Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main, als Vorsitzender Richter am Landgericht Marburg und über 20 Jahre lang als Ministerialdirigent und Leiter der Abteilung „Recht und Verfassung“ in der Hessischen Staatskanzlei in Wiesbaden. Ich habe die Rahmenbedingungen seines archivrechtlichen Unterrichts, auch die hervorragende Zusammenarbeit mit ihm in der gleichen Materie in meinem oben schon erwähnten Beitrag über das Archivrecht als Unterrichts- und Prüfungsgegenstand näher geschildert. Herbert Günther ist neben seiner langjährigen, den archivarischen Berufsstand prägenden juristischen Dozententätigkeit auch als Verfasser grundlegender archivrechtlicher Beiträge hervorgetreten, die ihn als besonderen Kenner und Interpreten sämtlicher Archivgesetze des Bundes und der Länder seit 1987 ausweisen. Um die Vermittlung einschlägiger Rechtsquellen, Gerichtsentscheidungen und Literatur auf dem neuesten Stand für den Arbeitsbetrieb der Archivschule Marburg war er stets bemüht.
Im Zusammenhang mit seinem letzten Hauptamt stehen darüber hinaus literarische Beiträge und Rezensionen zum hessischen Verfassungsrecht, gerade auch zur jeweils aktuellen Verfassungswirklichkeit. Als wissenschaftliche Hauptleistung anzusprechen ist sein umfangreiches Werk „Verfassungsgerichtsbarkeit in Hessen. Kommentar zum Gesetz über den Staatsgerichtshof“, 1. Auflage, Baden-Baden 2004. Er hat sich im Rahmen seines Hauptamtes in der Hessischen Staatskanzlei auch sehr für die Archivgesetzgebung im Lande Hessen und ihre Reformschritte interessiert und eingesetzt. Im Juli 1997 wurde Herbert Günther zum Vertreter der Lehrbeauftragten im Beirat der Archivschule gewählt. Diese ehrenamtliche Funktion, die auf seinem hohen Ansehen im Lehrkörper der Archivschule beruhte, hat er bis Ende September 2010 ausgeübt.
Die Archivschule Marburg und ihr Personal fühlt sich mit ihm in großer Dankbarkeit verbunden und wünscht ihm und seiner Familie von Herzen einen in jeder Hinsicht erfreulichen weiteren Lebensweg.
Rainer Polley (Hrsg.)
Marburg, im März 2011
180 Seiten