E-Government und digitale Archivierung
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Vorwort von Irmgard Christa Becker, Thomas Henne, Niklas Konzen, Robert Meier, Kai Naumann und Karsten Uhde
Die E-Government-Gesetzgebung führt zu einer immer stärkeren Digitalisierung der Beziehungen zwischen Vewaltung und Gerichten auf der einen Seite und Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen auf der anderen Seite. Daraus ergeben sich Fragen nach der Rolle der Archive in diesem Prozess und den Folgen der E-Government-Gesetzgebung für die Arbeit der Archive.
Diese Fragen waren Thema des 23. Archivwissenschaftlichen Kolloquiums „E-Government und digitalte Archivierung am 5. und 6. Juni 2018: In der Sektion 1 stellten Hannes Berger und Thomas Henne die rechtlichen Rahmenbedingen für die digitale Verwaltung und die digitale Archivierung vor. Steffen Schwalm erläuterte die technischen Voraussetzungen für die beweiswerterhaltende Langzeitspeicherung.
Die Vorträge lösten eine kontroverse Debatte über die Erhaltung digitaler Signaturen in Archiven aus. Die folgenden vier Vorträge der Sektion 2 handelten von der Bewertung und Übernahme digitaler Unterlagen, aber auch vom Betrieb der Quellsysteme in den Behörden. Sigrid Schieber und Verena Schweizer beleuchteten die E-Akten der Verwaltung und der Justiz. Frank Lehmann sprach über die Übernahme digitaler Orthophotos in Sachsen auf Grundlage der KLA-AdV Leitlinien zur Archivierung von Geobasisdaten. Walter Bauernfeind schilderte die ersten zehn Jahre des DMS-Betriebs bei der Stadt Nürnberg und die wesentliche Rolle des Stadtarchivs in diesem Prozess. In der Sektion 3a wurden in drei Vorträgen die Rolle der Archive bei der Einführung des E-Gouvernment thematisiert. Es zeigte sich, dass den Archiven auf allen Ebenen – vom Bund bis zu Kreisen und Gemeinden – durch die Digitalisierung der Verwaltung neue Funktionen und Aufgaben zukommen.
Die Beispiele von Martin Schlemmer, Jan Ludwig und Alexandra Haas zeigten aber auch, dass sich der Einsatz lohnt und sich die Archive damit gegenüber anderen Behörden als kompetenter und wichtiger Partner etablieren können. In dieser Sektion 3b ging es um neue Akteure, mit denen Archive durch die Digitalisierung zu tun haben: Jörg Filthaut präsentierte „neue Partner“ in Thüringen, Benjamin Bussmann berichtete von Erfahrungen bei der Einführung der E-Akte in der Stadtverwaltung Köln.
Krystyna Ohnesorge richtete dann den Blick in die Schweiz und auf Modelle der Partizipation bei der Überlieferungsbildung beim Schweizer Bundesarchiv. Die Kooperation zwischen den Verwaltungsebenen unter den aktuellen, veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen war Thema der Sektion 4a. Aus diesem Bereich gaben zwei Beiträger Einblick in das jeweilige Gebiet ihrer Expertise. Bernhard Grau führte das Publikum durch den unübersichtlichen Dschungel der Einrichtungen und Gremien in Bund und Ländern, welche die Aussonderung elektronischer Justizunterlagen koordinieren sollen.
Ulf Preuß stellte zwei sich ergänzende Konzepte von Verbundlösungen zur digitalen Archivierung im Land Brandenburg vor, deren eine verschiedene Sparten von Gedächtnisinstitutionen umfassen, die andere die Ressourcen von Kommunen und Kreisverwaltungen bündeln soll. Digitale Akten und ihre Archivierung waren das Thema der Sektion 4b. Wolf Steinbrecher betonte die Kompetenz der Archivwissenschaft bei der digitalen Aktenführung und stellte dazu eigene Konzepte vor.
Mit einer vergleichenden Perspektive bereicherte Anna Żeglińska das Symposium, indem sie einen Überblick zum Stand und zu den Perspektiven der digitalen Archivierung in Polen präsentierte und dabei auch die offenen Fragen und Probleme aufzeigte. Die Beiträge sind in diesem Band abgedruckt.
Veröffentlichungen der Archivschule Marburg - Nr. 67
Erscheinungsjahr: 2021
Sprache: Deutsch
Auflage: 1. Auflage
Seiten: 297